Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberdarlehen sind sehr beliebt, bieten sie doch sowohl dem Arbeitgeber als Kreditgeber als auch dem Mitarbeiter als Kreditnehmer einige deutliche Vorteile: Der Arbeitgeber setzt diese Darlehen gern als Instrument zusätzlicher Motivierung für geschätzte Mitarbeiter ein, die sich durch die betriebsinterne Finanzierung langjährig an den Betrieb binden lassen; für den Mitarbeiter bedeuten Arbeitgeberdarlehen nicht nur eine in der Regel zinsgünstige und ohne die bei Banken übliche, lästig/langwierige Kreditprüfung schnelle Finanzierung, sondern auch einen Vertrauensbeweis des Arbeitgebers und damit zwar keine Arbeitsplatzgarantie, aber doch ein positives Signal für eine längerfristig angedachte Weiterbeschäftigung.
Angeboten werden Arbeitgeberdarlehen überwiegend im öffentlichen Dienst und im Finanzsektor, sind jedoch durchaus auch in anderen Branchen üblich, sofern diese nicht selber von der restriktiven Kreditpolitik der Banken betroffen sind. Möglich sind die Darlehen als Konsum- oder Immobiliendarlehen; sie können somit für alles verwendet werden mit Ausnahme des Erwerbs der eigenen Produkte des Arbeitgebers; letztgenannte Verwendung ist gesetzlich verboten. Die durchschnittliche Höhe eines Arbeitgeberdarlehens liegt bei EUR 25.000,00.
Zum Wesen eines Arbeitgeberdarlehens gehört ein schriftlicher Darlehensvertrag, der Angaben über Laufzeit, Zinsen, Sicherheiten und Tilgung (Rückzahlungspflicht) enthalten muss. Eine fehlende Rückzahlungsvereinbarung weckt den Verdacht auf eine verdeckte Lohnausschüttung, ein fehlender Zinssatz bedeutet bei einem Arbeitgeberdarlehen abweichend von anderen Darlehensverträgen, für die in solchen Fällen der gesetzliche Zinssatz gilt, dass tatsächlich keine Zinsen berechnet werden dürfen. Sowohl bei fehlender Rückzahlungsvereinbarung als auch bei fehlendem Zinssatz ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Versteuerung eines geldwerten Vorteils kommt auch dann zum tragen, wenn der vereinbarte Darlehenszins unter dem marktüblichen Satz liegt; in diesem Falle ist der Betrag, der sich aus dem Zinsvorteil errechnet, zu versteuern, wenn er über monatlich EUR 44 liegt. Zur Ermittlung eines eventuellen Zinsvorteils wird vom Finanzamt der Zinssatz für eine gleichartige Finanzierung zum Zeitpunkt der Kreditausreichung zu Grunde gelegt.
Arbeitgeberdarlehen sind mit oder ohne Stellung von Sicherheiten möglich. Bei Immobiliendarlehen ist in der Regel eine Grundschuld auf dem Finanzierungsobjekt üblich. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in fest vereinbarten Raten direkt als Lohnabzug; hier sind vom Kreditgeber die gesetzlichen Pfändungsgrenzen einzuhalten.
Wichtig ist in einem Darlehensvertrag für ein Arbeitgeberdarlehen eine Vereinbarung für den Fall der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, egal, auf wessen Betreiben die Kündigung erfolgt. Ohne diese Vereinbarung kann das Darlehen bei Kündigung restfällig gestellt werden. Insbesondere bei einem größeren Darlehen für eine Immobilienfinanzierung kann das erhebliche Probleme bereiten, in diesem Fall wäre ein neuer Kreditgeber für eine Umschuldung zu finden. Wichtig ist auch eine Vereinbarung über den Zinssatz nach eventueller Auflösung des Arbeitsverhältnisses, damit eine Kündigung nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird.
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