Unfallschutz

Unter einer Berufsunfähigkeit versteht man die fortwirkende Beeinträchtigung der Berufsausführung durch eine Krankheit, einen Unfall oder durch die Invalidität. Der Beruf des Dachdeckers hat beispielsweise die höchste Rate an der Berufsunfähigkeit, weitere Berufe mit hoher Rate sind Krankenpfleger, Schlachter, Tiefbauer, Maurer, Maler, Sozialarbeiter, Bauhilfsarbeiter, Hilfsarbeiter und Betonbauer. Gegen eine Berufsunfähigkeit kann man sich versichern lassen. Die Bezeichnung der Versicherung heißt: Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist eine Invaliditätsversicherung und wird meistens zusätzlich zur Lebens- und Rentenversicherung abgeschlossen. Ein Versicherter erhält durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine festgelegte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeführten Beruf nicht mehr aufrecht erhalten und ausüben kann. Die Erkrankung bzw. die Unfähigkeit der Arbeitsausübung muss ärztlich attestiert worden sein. Es gibt auch die Möglichkeit von Versicherungen eine teilweise Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Im Wortlaut wird dabei erwähnt, dass der Versicherte nur noch zu 50 % im Stande ist einen Beruf auszuüben, dann erhält man zum Teil eine Berufsunfähigkeitsversicherung ("Teilweise Berufsunfähigkeit").

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